Die elektronische Rechnungsstellung wird in Malaysia schrittweise eingeführt und soll bis Juli 2025 für alle Steuerzahler gelten.
Die malaysische Steuerbehörde hat eine 6-monatige Schonfrist ab dem 1. August 2024 angekündigt. Diese Frist gibt den Unternehmen zusätzliche Zeit, um ihre elektronischen Rechnungen und Transaktionen zu erledigen, während sie von jeglichen Strafen verschont bleiben. Die Unternehmen müssen für jeden Zeitraum die folgenden Anforderungen erfüllen:
1. August 2024 - Jahresumsatz oder -einnahmen von mehr als 100 Millionen RM
1. Januar 2025 - Jahresumsatz oder -einnahmen von mehr als 25 Millionen RM und bis zu 100 Millionen RM
1. Juli 2025 - Alle anderen Steuerpflichtigen